11.03.2010

Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitsentschädigung

Good news für alle diejenigen Unternehmen, welche den Silberstreifen am Horizont noch vermissen. Der Bundesrat hat die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate erhöht. Die verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Die Anpassung wird per 1. April 2010 in Kraft gesetzt und gilt bis Ende 2011.

In Anbetracht der nach wie vor schwachen Konjunktur und der voraussichtlich hoch bleibenden Arbeitslosigkeit ein Entscheid, der vor allem den schwächsten Branchen erlaubt, vorerst ohne Entlassungen über die Runden zu kommen.

« zur Übersicht
Kurzarbeit.jpg